Gedanken zur Bundestagswahl…
>>>UNSERE DERZEITIGE SITUATION<<< …besser erklärt: …geht nicht !!! – Herzlichen Dank an Uwe Voßbruch !!!
Öffentliche Quelle, Angabe (nach Art.: 5 ungültiges GG) und dieser Ausschnitt daraus: siehe YouTube Kanal: Menschen der Verfassunggebenden Versammlung https://www.youtube.com/watch?v=t0JjEmPuLNQ
Das : >>>komunistische (sozialistische)<<< LINKS-, GRÜN-, ROTE- Merkel- Diktatur – Regime, die :
>>>U.S.A- Firmen- BRD- operative Holding- Diktaturkolonie<<<,
>>>ZENSIERT !!!<<< nach der Wahl jetzt nachträglich Videos und You-Tube Kanäle !!!
Nach über 2 Jahren der Video- Veröffentlichungen !!!
Published: Oktober 01, 2017
>>>Was der deutschen Allgemeinheit zumeist noch unbekannt ist<<< :
Bestandserhaltungsmigration, Ersatzmigration das sind Worte die man sich heute merken muss!!!
Von den Vereinten Nationen (UNO) wurden zwei Regionen untersucht: Europa und die Europäische Union (EU) und ganz besonders wurden bei der Untersuchung acht Länder in Augenschein genommen. Die genauer untersuchten Länder sind Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, die Republik Korea, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten (USA).
5 Seiten PDF, zum Downloaden und lesen !!!
Klicke, um auf execsumGerman.pdf zuzugreifen
Das Ergebnis der UNO-Untersuchung soll eine überaus notwendige Bestandserhaltungs-migration aufzeigen. Die Vereinten Nationen fordern für die EU-Länder wie Deutschland (natürlich auch Österreich) für Frankreich und Italien einen Erhöhung der Bevölkerungszahl was nach und nach auch einen „Bevölkerungsaustausch“ bzw. mindestens einer Parallelgesellschaft gleich kommt. Die von den Vereinten Nationen angedachten Migrationsströme sollen zum großen Teil aus Nahost und Nordafrika kommen. Die Flüchtlingsströme und die Masse der Asylanträge aus den Nahost-Kriegsregionen wie auch die reinen Wirtschaftsflüchtlinge die derzeit in Europa einwandern möchten, ist durch verschiedene Kräfte wie z.B. auch die vereinten Nationen schon von langer Hand vorgeplant worden. Natürlich geht es bei dem Projekt nicht zwingend um Integration der neu ankommenden Menschen, sondern um ein mehr oder weniger reibungslos ablaufendes Nebeneinander. Auch die religiösen Hintergründe spielen bei der UNO-Untersuchung keine wichtige Rolle. Es geht dabei vor allem -und wie wir noch sehen werden- (wie immer) um Weltwirtschaftliche Interessen.
Die Zusammenfassung des PDFs der UNO direkt vom UNO-Server: Direktlink) …
In dem jetzt erst außerhalb -enger Kreise- bekannt gewordenen UN-Bericht „Replacement Migration“ (ST/ESA/SER A./206) zur Bevölkerungsabteilung der UN (UN Population Division) aus dem Jahr 2001 wird die Öffnung Deutschlands für die enorme Zahl von 11,4 Millionen Migranten gefordert, auch wenn das innerhalb Deutschlands zu sozialen Spannungen („rise to social tensions“) führen werde !!!!!!
Die Vereinten Nationen: Ein zu erwartender Widerwille, Widerstände und eventuell sogar „Kampf“ von Seiten der ansässigen (z.B. deutschen, italienischen, französischen …) Bevölkerung bei Bestandserhaltungsmigration sei jedoch anfangs zu erwarten !!! Doch es geht letztendlich vor allem darum, ein entsprechendes Wirtschaftswachstum zu erzielen!!! Weltweit wird dieses von den Vereinten Nationen gesetzte und unterstützte Ziel von entsprechenden Wissenschaftlern, Politikern, Beamten und den Massenmedien vorangetrieben!!! Auch wenn es von der UNO nur intensiv vorgeschlagen wird, arbeiten die Wirtschaft und auch viele Politiker an der Verwirklichung dieses Planes !!!!!!
Zum Beispiel: Der Präsident der zur UN gehörenden Weltbank Herr Yong Kim, hat erst im Oktober 2015 dazu verkündet, dass die geplante Bestandserhaltungsmigration in Europa ein starker Motor des zukünftigen Wirtschaftswachstums werde wird („engine of economic growth“) man muss mit allen Mitteln die Weltwirtschaft stärken. Aber auch unsere Politiker, -darunter deutsche und österreichische- erklären uns immer wieder, dass die ankommenden Flüchtlinge unsere Wirtschaft wieder in Schwung bringen werden.
Und es sind viele, die die Weltwirtschaft ankurbeln sollen: Die deutsche Regierung erwartet (nach neuesten Schätzungen) bis Ende 2016 in Deutschland bis zu zehn Millionen Asylsuchende aus Nahost und Nordafrika. Auch rechnet die deutsche Bundesregierung derzeit (Stand November 2015) dass bei jedem Asylanten noch mindestens zwei bis über fünf Familienmitgliedern später nachkommen werden.
DER UNO-PLAN, DER PLAN DER WELTWIRTSCHAFT (DER INTERNATIONALEN KONZERNE), WIRD WEITER MIT ALLEN MITTELN DURCHGEFÜHRT. DAS ZEIGT AUCH DER TÜRKEI-EU-DEAL !!!
Quellen: Vereinte Nationen (UNO), Wikipedia, Eggetsberger-Info-Blog (Wir sagen DANKE !!!), u.a. ORF – ZIB
UNO-Zusammenfassung: PDF-Direktlink
Siehe dazu auch den Wunsch/Empfehlung des IWF (2015)
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Weiterführende Links:
http://www.un.org/esa/population/publications/migration/migration.htm
http://www.un.org/esa/population/publications/migration/execsum.pdf
http://passblue.com/2013/01/29/dodging-international-migration-at-the-united-nations/
LINK: Verbesserung der legalen Migrationskanäle: Kommission schlägt EU-Neuansiedlungsrahmen vor !!!
Europäische Kommission – Pressemitteilung |
Verbesserung der legalen Migrationskanäle: Kommission schlägt EU-Neuansiedlungsrahmen vor !!!!!!
Brüssel, 13. Juli 2016
Die Europäische Kommission schlägt heute einen EU-Neuansiedlungsrahmen vor. Damit soll eine gemeinsame europäische Neuansiedlungspolitik festgelegt werden, die gewährleistet, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Verfügung stehen.
Die Europäische Kommission schlägt heute einen EU-Neuansiedlungsrahmen vor. Damit soll eine gemeinsame europäische Neuansiedlungspolitik festgelegt werden, die gewährleistet, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Verfügung stehen. Der Vorschlag ist Teil der von der Kommission geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und der in der Europäischen Migrationsagenda dargelegten langfristigen Strategie für eine bessere Steuerung der Migration. Zudem wird er zur Umsetzung des neuen ergebnisorientierten Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern beitragen, den die Kommission am 7. Juni vorgestellt hat.
Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Wir müssen unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Gewährleistung eines internationalen Schutzes weiter verstärken und dazu insbesondere Flüchtlingen eine sichere und geordnete Neuansiedlung in Europa ermöglichen. Die bisherigen Ad-hoc-Lösungen haben zwar gewisse Ergebnisse gebracht, aber dank der heute vorgeschlagenen neuen Verfahren wird es uns möglich sein, bereits in einem frühen Stadium mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu bündeln und zu verstärken und insgesamt effizienter vorzugehen. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitgliedstaaten selbst. Sie können künftig finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt erhalten, um ihre Entscheidungen in die Praxis umzusetzen. Somit kann die EU künftig auf effiziente Weise ihrer gemeinsamen Pflicht zur Solidarität mit Nicht-EU-Ländern nachkommen und diese dabei unterstützen, mit der Vielzahl von Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, fertig zu werden.”
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu: „Der heutige Vorschlag ist ein bedeutender Schritt bei unseren Bemühungen, schutzbedürftigen Menschen legale und sichere Wege in die EU und Schutz anzubieten. Er ist ein wesentliches Element des größeren Ziels, dafür zu sorgen, dass Schutzbedürftige Schutz erhalten, die Anreize für irreguläre Migration zu verringern und Migranten vor Ausbeutung durch Schleusernetze und vor gefährlichen Reisen nach Europa zu schützen. Durch die Schaffung eines dauerhaften Rahmens mit einheitlichen Verfahren können wir schnellere Verfahren gewährleisten, was uns wiederum ermöglicht, schrittweise unsere gemeinsamen Neuansiedlungszusagen zu erhöhen. In ihrem Bemühen, irreguläre Migrationswege zu schließen, schafft die EU auf diese Weise echte legale Migrationskanäle.”
Durch den heute vorgelegten Vorschlag soll ein dauerhafter Rahmen mit einem einheitlichen Verfahren für die Neuansiedlung innerhalb der EU geschaffen werden. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitgliedstaaten selbst, aber durch die Koordinierung der nationalen Anstrengungen und durch ein gemeinsames Vorgehen wird die EU als Ganzes mehr bewirken können. Der künftige Neuansiedlungsrahmen soll durch jährliche EU-Neuansiedlungspläne umgesetzt werden, die vom Rat auf Vorschlag der Kommission angenommen und durch gezielte, von der Kommission angenommene EU-Neuansiedlungsprogramme in die Praxis umgesetzt werden. In den jährlichen EU-Neuansiedlungsplänen sollen die allgemeinen geografischen Prioritäten, auf deren Grundlage die Neuansiedlungen erfolgen sollen, sowie die Gesamtzahl der im folgenden Jahr im jährlichen Neuansiedlungsplan auf Basis der Mitwirkung und der Beiträge der Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Länder neu anzusiedelnden Personen festgelegt werden.
Im EU-Neuansiedlungsrahmen sollen ferner die Kriterien festgelegt werden, die bei der Bestimmung der Gebiete oder Drittstaaten, aus denen die Neuansiedlung erfolgen soll, berücksichtigt werden sollen, unter anderem die Zahl der Personen, die internationalen Schutz benötigen, in bestimmten Drittstaaten, die allgemeinen Beziehungen der EU zu Drittstaaten sowie deren wirksame Zusammenarbeit im Bereich Asyl und Migration einschließlich der Weiterentwicklung ihres Asylsystems und der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der irregulären Migration sowie in den Bereichen Rückübernahme, Rückkehr und Rückführung.
Mit dem neuen EU-Neuansiedlungsrahmen werden zudem gemeinsame Standardverfahren für die Auswahl und Behandlung von Neuansiedlungskandidaten festgelegt. Der Neuansiedlungsrahmen enthält auch die gemeinsamen Zulassungskriterien für die Neuansiedlung in der EU im Rahmen der gezielten Neuansiedlungsprogramme der EU, die einheitlich festgelegten möglichen Gründe für den Ausschluss von Kandidaten und das Neuansiedlungsverfahren (ordentliches Verfahren oder Eilverfahren), das angewandt werden könnte.
Zur Unterstützung der Neuansiedlungsbemühungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der gezielten EU-Programme stellt die Kommission für jede neu angesiedelte Person 10 000 EUR aus dem EU-Haushalt zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zugewiesen. Neuansiedlungen, die nicht durch den Neuansiedlungsrahmen der Union abgedeckt sind, werden nicht aus dem Unionshaushalt finanziert.
Gemäß den Protokollen zu den Verträgen können sich das Vereinigte Königreich und Irland an der Umsetzung der vorgeschlagenen Verordnung beteiligen, falls sie dies wünschen. Dänemark beteiligt sich nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch sie gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet.
Hintergrund
Am 13. Mai 2015 schlug die Europäische Kommission mit der Europäischen Migrationsagenda eine umfassende Strategie vor. Diese Agenda bildet die Grundlage für die fortlaufende Arbeit der Kommission zur Bewältigung der unmittelbaren und langfristigen Herausforderungen einer wirksamen und umfassenden Steuerung der Migrationsströme. Ferner wurde in der Migrationsagenda dargelegt, warum ein gemeinsames Vorgehen erforderlich ist, um schutzbedürftigen Vertriebenen Schutz durch Neuansiedlung zu gewähren.
Am 8. Juni 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Empfehlung für eine europäische Neuansiedlungsregelung. In den anschließenden Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Juli 2015 wurde beschlossen, durch multilaterale und nationale Regelungen 22 504 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln.
Am 15. Dezember 2015 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung für eine Regelung betreffend die Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen. Gemäß der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 wird eine Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen in Kraft treten, sobald die irregulären Grenzübertritte zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist.
Am 6. April 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung, mit der eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Einrichtung eines strukturierten Systems für die Neuansiedlung angestoßen wurden, mit dem die Politik der Union im Bereich der Neuansiedlung ausgestaltet wird und das einen gemeinsamen Ansatz für sichere und legale Wege in die EU für Personen, die internationalen Schutz benötigen, bietet.
Im Anschluss an diese Mitteilung legte die Kommission am 4. Mai 2016 ein erstes Reformpaket vor. Dieses Paket enthielt Vorschläge für die Schaffung eines nachhaltigen und gerechten Dublin-Systems, für eine Stärkung des Eurodac-Systems und für die Schaffung einer echten Asylagentur der Europäischen Union.
Die Kommission erstattet regelmäßig über die bei den Neuansiedlungen erzielten Fortschritte Bericht. Der erste Bericht über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen wurde am 16. März angenommen. Der zweite, der dritte und der vierte Bericht wurden am 12. April, 18. Mai und 15. Juni angenommen. Der fünfte Bericht über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen wurde heute angenommen.
Weitere Informationen
Häufig gestellte Fragen: Schaffung eines EU-Neuansiedlungsrahmens:
Verordnung über die Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
Pressemitteilung: Vollendung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: eine effiziente, faire und humane Asylpolitik
Häufig gestellte Fragen: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
FACTSHEET – Asylverfahren: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
FACTSHEET – Qualifikation: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
FACTSHEET – Aufnahmebedingungen: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
FACTSHEET – Das Gemeinsame Europäische Asylsystem
Pressemitteilung: Umsiedlung und Neuansiedlung: Positiver Trend setzt sich fort, aber mehr Anstrengungen benötigt
Pressemitteilung: Kommission stellt neuen Migrationspartnerschaftsrahmen vor: Zusammenarbeit mit Drittländern verstärken, um Migration besser zu steuern
Pressemitteilung: Eine faire und nachhaltige gemeinsame Asylpolitik verwirklichen
Pressemitteilung: Erneuerung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Schaffung sicherer und legaler Wege nach Europa: EU-Kommission stellt Reformoptionen vor
Pressemitteilung: Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus humanitären Gründen
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