Seite 128: Ueber 72 Jahre Luege und Betrug ! – Von daher hat der geplante (siehe: Hooton-, Kallergie-, Kaufmannplan) und der, an uns allen derzeit ausgefuehrte: VOLKSTOD und BIODEUTSCHEN AUSTAUSCH seine toedliche Triebkraft!!! – …die operativen ZION – Vereine, ihre Holdings und Firmenverbuende: Vereinte Nationen (UN und UNO) mit ihrer zionistischen Gemeinschaft EU !!!

 

Gedanken zur Bundestagswahl

>>>UNSERE DERZEITIGE SITUATION<<< …besser erklärt: …geht nicht !!! – Herzlichen Dank an Uwe Voßbruch !!!

Öffentliche Quelle, Angabe (nach Art.: 5 ungültiges GG) und dieser Ausschnitt daraus: siehe YouTube Kanal: Menschen der Verfassunggebenden Versammlung https://www.youtube.com/watch?v=t0JjEmPuLNQ

Das : >>>komunistische (sozialistische)<<< LINKS-, GRÜN-, ROTE- Merkel- Diktatur – Regime, die :

>>>U.S.A- Firmen- BRD- operative Holding- Diktaturkolonie<<<,

>>>ZENSIERT !!!<<< nach der Wahl jetzt nachträglich Videos und You-Tube Kanäle !!!

Nach über 2 Jahren der Video- Veröffentlichungen !!!

Published: Oktober 01, 2017

>>>Was der deutschen Allgemeinheit zumeist noch unbekannt ist<<< :

Bestandserhaltungsmigration, Ersatzmigration das sind Worte die man sich heute merken muss!!!

Von den Vereinten Nationen (UNO) wurden zwei Regionen untersucht: Europa und die Europäische Union (EU) und ganz besonders wurden bei der Untersuchung acht Länder in Augenschein genommen. Die genauer untersuchten Länder sind Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, die Republik Korea, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten (USA).

5 Seiten PDF, zum Downloaden und lesen !!!

Klicke, um auf execsumGerman.pdf zuzugreifen

Das Ergebnis der UNO-Untersuchung soll eine überaus notwendige Bestandserhaltungs-migration aufzeigen. Die Vereinten Nationen fordern für die EU-Länder wie Deutschland (natürlich auch Österreich) für Frankreich und Italien einen Erhöhung der Bevölkerungszahl was nach und nach auch einen „Bevölkerungsaustausch“ bzw. mindestens einer Parallelgesellschaft gleich kommt. Die von den Vereinten Nationen angedachten Migrationsströme sollen zum großen Teil aus Nahost und Nordafrika kommen. Die Flüchtlingsströme und die Masse der Asylanträge aus den Nahost-Kriegsregionen wie auch die reinen Wirtschaftsflüchtlinge die derzeit  in Europa einwandern möchten, ist durch verschiedene Kräfte wie z.B. auch die vereinten Nationen schon von langer Hand vorgeplant worden. Natürlich geht es bei dem Projekt nicht zwingend um Integration der neu ankommenden Menschen, sondern um ein mehr oder weniger reibungslos ablaufendes Nebeneinander. Auch die religiösen Hintergründe spielen bei der UNO-Untersuchung keine wichtige Rolle. Es geht dabei vor allem -und wie wir noch sehen werden- (wie immer) um Weltwirtschaftliche Interessen. 

Die Zusammenfassung des PDFs der UNO direkt vom UNO-Server: Direktlink) 

In dem jetzt erst außerhalb -enger Kreise- bekannt gewordenen UN-Bericht „Replacement Migration“ (ST/ESA/SER A./206) zur Bevölkerungsabteilung der UN (UN Population Division) aus dem Jahr 2001 wird die Öffnung Deutschlands für die enorme Zahl von 11,4 Millionen Migranten gefordert, auch wenn das innerhalb Deutschlands zu sozialen Spannungen („rise to social tensions“) führen werde !!!!!!

Die Vereinten Nationen: Ein zu erwartender Widerwille, Widerstände und eventuell sogar „Kampf“ von Seiten der ansässigen (z.B. deutschen, italienischen, französischen …) Bevölkerung  bei Bestandserhaltungsmigration sei jedoch anfangs zu erwarten !!! Doch es geht letztendlich vor allem darum, ein entsprechendes Wirtschaftswachstum zu erzielen!!! Weltweit wird dieses von den Vereinten Nationen gesetzte und unterstützte Ziel von entsprechenden Wissenschaftlern, Politikern, Beamten und den Massenmedien vorangetrieben!!! Auch wenn es von der UNO nur intensiv vorgeschlagen wird, arbeiten die Wirtschaft und auch viele Politiker an der Verwirklichung dieses Planes !!!!!!

Zum Beispiel: Der Präsident der zur UN gehörenden Weltbank Herr Yong Kim, hat erst im Oktober 2015 dazu verkündet, dass die geplante Bestandserhaltungsmigration in Europa ein starker Motor des zukünftigen Wirtschaftswachstums werde wird („engine of economic growth“) man muss mit allen Mitteln die Weltwirtschaft stärken. Aber auch unsere Politiker, -darunter deutsche und österreichische- erklären uns immer wieder, dass die ankommenden Flüchtlinge unsere Wirtschaft wieder in Schwung bringen werden.

Und es sind viele, die die Weltwirtschaft ankurbeln sollen: Die deutsche Regierung erwartet (nach neuesten Schätzungen) bis Ende 2016 in Deutschland bis zu zehn Millionen Asylsuchende aus Nahost und Nordafrika. Auch rechnet die deutsche Bundesregierung derzeit (Stand November 2015) dass bei jedem Asylanten noch mindestens zwei bis über fünf Familienmitgliedern später nachkommen werden.

DER UNO-PLAN, DER PLAN DER WELTWIRTSCHAFT (DER INTERNATIONALEN KONZERNE), WIRD WEITER MIT ALLEN MITTELN DURCHGEFÜHRT. DAS ZEIGT AUCH DER  TÜRKEI-EU-DEAL !!!

Quellen: Vereinte Nationen (UNO), Wikipedia, Eggetsberger-Info-Blog (Wir sagen DANKE !!!), u.a. ORF – ZIB

UNO-Zusammenfassung: PDF-Direktlink

Siehe dazu auch den Wunsch/Empfehlung des IWF (2015)


Weiterführende Links:

http://www.un.org/esa/population/publications/migration/migration.htm

http://www.un.org/esa/population/publications/migration/execsum.pdf

http://passblue.com/2013/01/29/dodging-international-migration-at-the-united-nations/

LINK: Verbesserung der legalen Migrationskanäle: Kommission schlägt EU-Neuansiedlungsrahmen vor !!!

 

Vereinte Nationen – Abteilung Bevölkerungsfragen,
Bestandserhaltungsmigration
 
 
BESTANDSERHALTUNGSMIGRATION: EINE LÖSUNG FÜR ABNEHMENDE
UND ALTERNDE BEVÖLKERUNGEN?
 
ZUSAMMENFASSUNG
Die Abteilung Bevölkerungsfragen der Vereinten Nationen verfolgt die Fruchtbarkeits-,
Sterblichkeits- und Migrationstrends für alle Länder der Welt und erstellt auf dieser Grundlage die offiziellen Schätzungen und Prognosen der Vereinten Nationen zur Bevölkerungsentwicklung. Zwei der demografischen Trends, die diese Zahlen aufzeigen, springen dabei besonders ins Auge: der Bevölkerungsrückgang und die Bevölkerungsalterung.
Die vorliegende Studie konzentriert sich auf diese beiden auffälligen, kritischen Trends
und befasst sich mit der Frage, ob Bestandserhaltungsmigration eine Lösung für den Rückgang und die Alterung der Bevölkerung darstellt. Der Begriff „Bestandserhaltungsmigration“ bezieht sich auf die Zuwanderung aus dem Ausland, die benötigt wird, um den Bevölkerungsrückgang, das Schrumpfen der Erwerbsfähigenbevölkerung sowie die allgemeine Überalterung der Bevölkerung auszugleichen.
Im Rahmen der Studie wurden für eine Reihe von Ländern, deren Fruchtbarkeitsziffern
allesamt unter dem Bestandserhaltungsniveau liegen, die Höhe der zur Bestandserhaltung erforderlichen Zuwanderung errechnet und die möglichen Auswirkungen dieser Zuwanderung auf den Umfang und die Altersstruktur der Bevölkerung untersucht. Die acht untersuchten Länder sind Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, die Republik Korea, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten. Ebenfalls untersucht wurden zwei Regionen: Europa und die
Europäische Union. Der untersuchte Zeitraum erstreckt sich ungefähr über ein halbes Jahrhundert, von 1995 bis 2050.
Nach der mittleren Variante der Bevölkerungsprognosen der Vereinten Nationen wird die
Bevölkerung Japans und praktisch aller Länder Europas im Laufe der nächsten 50 Jahre
schrumpfen. So wird beispielsweise die Einwohnerzahl Italiens von derzeit 57 Millionen Menschen auf voraussichtlich 41 Millionen im Jahr 2050 sinken. Für die Russische Föderation wird von 2000 bis 2050 ein Rückgang von 147 Millionen auf 121 Millionen erwartet. Ebenso wird die Bevölkerung Japans von derzeit 127 Millionen bis 2050 auf voraussichtlich 105 Millionen zurückgehen.
Zusätzlich zu dem Rückgang ihrer Bevölkerungen unterliegen Japan und die Länder
Europas einem verhältnismäßig raschen Alterungsprozess. So wird sich beispielsweise das Medianalter der Bevölkerung Japans in den nächsten 50 Jahren voraussichtlich um acht Jahre von 41 auf 49 Lebensjahre erhöhen. Darüber hinaus wird der Bevölkerungsanteil der 65-jährigen oder älteren Japaner von derzeit 17 Prozent auf voraussichtlich 32 Prozent ansteigen. Gleichermaßen wird das Medianalter der italienischen Bevölkerung von 41 auf 53 Lebensjahre steigen und der Bevölkerungsanteil der 65-jährigen oder Älteren von 18 Prozent auf 35 Prozent anwachsen.
Aufbauend auf diesen Schätzungen und Prognosen werden in der vorliegenden Studie
fünf verschiedene Szenarien hinsichtlich der internationalen Wanderungsströme entworfen, deren es bedarf, um in den genannten acht Ländern und zwei Regionen bestimmte Bevölkerungsziele oder -resultate zu erreichen. Es handelt sich hierbei um die folgenden fünf Szenarien:
Szenario I.
Die mittlere Variante der Vorausschätzungen aus den World Population
Prospects: 1998 Revision (Weltbevölkerungsprognosen: Revision 1998) der Ver-
einten Nationen.
Szenario II.
Die mittlere Variante der 1998 Revision, modifiziert durch die Annahme einer
„Nullwanderung“ nach 1995.
Szenario III.
Bei diesem Szenario wird die Migration kalkuliert und unterstellt, die erforder-
lich ist, um die Gesamtbevölkerung auf dem höchsten Stand zu erhalten, den sie
ohne Migration nach 1995 erreichen würde.
Szenario IV.
Bei diesem Szenario wird die Migration kalkuliert und unterstellt, die erforder-
lich ist, um die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) auf dem
höchsten Stand zu erhalten, den sie ohne Migration nach 1995 erreichen würde.
Szenario V.
Bei diesem Szenario wird die Migration kalkuliert und unterstellt, die erforder-
lich ist, um das „potenzielle Unterstützungsverhältnis“, d. h. das Verhältnis zwi-
schen der Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) und der
Zahl der Senioren (65 Jahre oder älter), auf dem höchsten Stand zu erhalten, den
es ohne Migration nach 1995 erreichen würde.
Die Gesamtzahlen und die jährlichen Durchschnittszahlen der Migranten für den Zeit-
raum 2000-2050 sind in Tabelle 1 für jedes Szenario aufgeführt. Szenario I zeigt die Zahl der Migranten, die bei der mittleren Variante der VN-Prognosen für die acht Länder und zwei Regionen angenommen werden. So liegt zum Beispiel die Zahl der Menschen, die insgesamt im Zeitraum von 50 Jahren in die Vereinigten Staaten einwandern, bei 38 Millionen und im jährlichen Durchschnitt bei 760.000.
In Szenario II wird eine Nullwanderung für den gesamten Zeitraum
unterstellt; die sich daraus ergebenden Bevölkerungszahlen und Altersstrukturen sind im Text des Berichts angegeben.
TABELLE 1. NETTOZAHL DER MIGRANTEN NACH LAND BZW. REGION UND SZENARIO (2000-2050) (in Tausend)
Szenario
I
II
III
IV
V
Land/Region mittlere Variante mittlere Variante
mit Nullwanderung konstante Gesamtbevölkerung
konstante Altersgruppe (15-64 J.) konstantes Verhältnis 15-64 J./65 J. und älter
A. Gesamtzahl Deutschland
10.200
0
17.187
24.330
181.508
Frankreich
325
0
1.473
5.459
89.584
Großbritannien
1.000
0
2.634
6.247
59.722
Italien
310
0
12.569
18.596
113.381
Japan
0
0
17.141
32.332
523.543
Republik Korea
-350
0
1.509
6.426
5.128.147
Russische Föderation
5.448
0
24.896
35.756
253.379
Vereinigte Staaten
38.000
0
6.384
17.967
592.572
Europa
18.779
0
95.869
161.346
1.356.932
Europäische Union
13.489
0
47.456
79.375
673.999
B. Jährliche Durchschnittszahl
Deutschland
204
0
344
487
3.630
Frankreich
7
0
29
109
1.792
Großbritannien
20
0
53
125
1.194
Italien
6
0
251
372
2.268
Japan
0
0
343
647
10.471
Republik Korea
-7
0
30
129
102.563
Russische Föderation
109
0
498
715
5.068
Vereinigte Staaten
760
0
128
359
11.851
Europa
376
0
1.917
3.227
27.139
Europäische Union
270
0
949
1.588
13.480
Mit Ausnahme der Vereinigten Staaten ist die Zahl der Einwanderer, die erforderlich ist,
um den Bestand der Gesamtbevölkerung zu erhalten (Szenario III), beträchtlich höher als die bei der mittleren Variante der VN-Prognosen angenommene Zahl (Szenario I). In Italien zum Beispiel beträgt die Gesamtzahl der Einwanderer nach Szenario III 12,6 Millionen (bzw. 251.000 pro Jahr) gegenüber 0,3 Millionen (bzw. 6.000 pro Jahr) nach Szenario I. Für die Europäische Union liegen die entsprechenden Zahlen bei 47 Millionen gegenüber 13 Millionen (bzw. 949.000 pro Jahr gegenüber 270.000 pro Jahr).
In Szenario IV, das darauf abzielt, die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64
Jahre) konstant zu halten, ist die Zahl der Einwanderer sogar noch höher als in Szenario III. So läge beispielsweise in Deutschland die Gesamtzahl der Einwanderer nach Szenario IV bei 24 Millionen (bzw. 487.000 pro Jahr) gegenüber 17 Millionen (bzw. 344.000 pro Jahr) nach Szenario III.
Abbildung 1 zeigt einen standardisierten Vergleich der Zuwanderungsströme pro Million
Einwohner (Stand: 2000). Aus diesem Vergleich geht hervor, dass im Verhältnis zur Landesgröße die Zahl der Einwanderer, die im Zeitraum 2000-2050 pro Jahr benötigt wird, um den Bestand der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zu erhalten (Szenario IV), mit 6.500 Einwanderern auf 1 Million Einwohner in Italien am höchsten ist, gefolgt von Deutschland mit 6.000 Einwanderern pro Jahr auf 1 Million Einwohner. Von den in diesem Bericht untersuchten Ländern und Regionen benötigten die Vereinigten Staaten mit etwa 1.300 Einwanderern auf 1 Million Einwohner die geringste Zahl von Einwanderern, um einen Rückgang ihrer Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zu verhindern.
Die Zahlen in Szenario V, das auf die Konstanthaltung des potenziellen Unterstützungs-
verhältnisses gerichtet ist, sind außerordentlich hoch. Für Japan beträgt zum Beispiel die Gesamtzahl der Einwanderer nach Szenario V 524 Millionen (bzw. 10,5 Millionen pro Jahr). Für die Europäische Union liegt diese Zahl bei 674 Millionen (bzw. 13 Millionen pro Jahr).
Abbildung 1. Jährliche Nettodurchschnittszahl der Einwanderer, die zwischen 2000
und 2050 pro Million Einwohner erforderlich ist, um den Bestand der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zu erhalten (Stand: 2000)
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
Einwanderer pro Million Einwohner
Frankreich
Deutschland
Italien
Japan
Republik
Korea
Russische
Föderation
Großbritannien
Vereinigte
Staaten
Europa
Europäische Union
Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie:
In der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts dürfte die Bevölkerung in den meisten Industrie-
staaten auf Grund von unterhalb der Bestandserhaltung liegenden Fruchtbarkeitsraten und steigender Lebenserwartung zurückgehen.
Ohne Zuwanderung wird die Bevölkerung noch drastischer zurückgehen und noch
rascher altern als nach den bisherigen Prognosen.
Obwohl die Fruchtbarkeitsrate in den nächsten Jahrzehnten durchaus wieder ansteigen
könnte, glauben nur wenige Experten, dass sie ein Niveau erreichen wird, das in den
meisten Industriestaaten in absehbarer Zukunft den Bevölkerungsbestand sichern kann.
Daher wird ohne Bestandserhaltungsmigration ein Rückgang der Bevölkerung un-
vermeidlich sein.
Der prognostizierte Bevölkerungsrückgang und -alterungsprozess wird tiefgreifende und
weitreichende Folgen haben und die Regierungen zwingen, zahlreiche überkommene
Maßnahmen und Programme im wirtschaftlichen, sozialen und politischen Bereich, so
auch soweit sie die Zuwanderung aus dem Ausland betreffen, neu zu bewerten.
Für Frankreich, Großbritannien, die Vereinigten Staaten und die Europäische Union ist
die Zahl der Einwanderer, die erforderlich ist, um den Bevölkerungsrückgang auszuglei-
chen, geringer oder etwa gleich wie die Zuwanderungsströme der jüngeren Vergangen-
heit. Zwar trifft dies auch auf Deutschland und die Russische Föderation zu, aber die Zu-
wanderungsströme waren in den neunziger Jahren auf Grund der Wiedervereinigung be-
ziehungsweise der Auflösung der Sowjetunion verhältnismäßig groß.
Italien, Japan, die Republik Korea und Europa bräuchten viel mehr Zuwanderer als in den
letzten Jahren, um den Bevölkerungsrückgang auszugleichen.
Die Zahl der Einwanderer, die notwendig ist, um ein Schrumpfen der Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter auszugleichen, übersteigt diejenige, die einen Rückgang der
Gesamtbevölkerung ausgleichen würde, um ein Erhebliches. Ob solche höheren
Einwanderungszahlen zu den Optionen gehören, die den Regierungen zur Verfügung
stehen, hängt zum großen Teil von den sozialen, wirtschaftlichen und politischen
Verhältnissen des jeweiligen Landes beziehungsweise der jeweiligen Region ab.
Sollte das Pensionsalter im Wesentlichen auf dem heutigen Stand bleiben, ist eine Erhö-
hung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter mittels Zuwanderung aus dem Ausland
kurz- bis mittelfristig die einzige Option, durch die sich eine Schwächung des
potenziellen Unterstützungsverhältnisses abfangen ließe.
Die Wanderungsströme, die notwendig wären, um die Bevölkerungsalterung auszuglei-
chen (d. h. um das potenzielle Unterstützungsverhältnis aufrechtzuerhalten) sind extrem
groß, und es müssten in allen Fällen weitaus höhere Einwanderungszahlen als in der Ver-
gangenheit erreicht werden.
Das potenzielle Unterstützungsverhältnis allein durch Bestandserhaltungsmigration auf
dem derzeitigen Niveau zu halten, erscheint unerreichbar, da es dafür außerordentlich
hoher Einwanderungszahlen bedarf.
In den meisten Fällen könnte das potenzielle Unterstützungsverhältnis auf dem derzeiti-
gen Niveau gehalten werden, wenn die Obergrenze der Bevölkerung im erwerbsfähigen
Alter auf etwa 75 Jahre angehoben würde.
Die neuen Herausforderungen, die durch eine schrumpfende und alternde Bevölkerung
entstehen, werden objektive, eingehende und umfassende Neubewertungen zahlreicher
überkommener Maßnahmen und Programme im wirtschaftlichen, sozialen und politi-
schen Bereich erfordern. Solche Neubewertungen bedürfen einer langfristigen Perspek-
tive. Zu den kritischen Fragen, die angegangen werden müssen, gehören: a) das geeignete
Ruhestandsalter, b) Höhe und Art der Renten- und Krankenversicherungsleistungen für
die ältere Generation, c) die Zahl der Erwerbstätigen, d) die Höhe der Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberbeiträge zur Deckung der Renten- und Krankenversicherungsleistungen für
die wachsende Zahl älterer Menschen und e) Maßnahmen und Programme im
Zusammenhang mit der internationalen Wanderung, insbesondere der Bestands-
erhaltungsmigration, und der Eingliederung einer großen Zahl neuer Einwanderer und
ihrer Nachkommen.

 

 

Europäische Kommission – Pressemitteilung

Verbesserung der legalen Migrationskanäle: Kommission schlägt EU-Neuansiedlungsrahmen vor !!!!!!

Brüssel, 13. Juli 2016

Die Europäische Kommission schlägt heute einen EU-Neuansiedlungsrahmen vor. Damit soll eine gemeinsame europäische Neuansiedlungspolitik festgelegt werden, die gewährleistet, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Verfügung stehen.

Die Europäische Kommission schlägt heute einen EU-Neuansiedlungsrahmen vor. Damit soll eine gemeinsame europäische Neuansiedlungspolitik festgelegt werden, die gewährleistet, dass Personen, die internationalen Schutz benötigen, geordnete und sichere Wege nach Europa zur Verfügung stehen. Der Vorschlag ist Teil der von der Kommission geplanten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und der in der Europäischen Migrationsagenda dargelegten langfristigen Strategie für eine bessere Steuerung der Migration. Zudem wird er zur Umsetzung des neuen ergebnisorientierten Partnerschaftsrahmens für die Zusammenarbeit mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern beitragen, den die Kommission am 7. Juni vorgestellt hat.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Wir müssen unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Gewährleistung eines internationalen Schutzes weiter verstärken und dazu insbesondere Flüchtlingen eine sichere und geordnete Neuansiedlung in Europa ermöglichen. Die bisherigen Ad-hoc-Lösungen haben zwar gewisse Ergebnisse gebracht, aber dank der heute vorgeschlagenen neuen Verfahren wird es uns möglich sein, bereits in einem frühen Stadium mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zu bündeln und zu verstärken und insgesamt effizienter vorzugehen. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitgliedstaaten selbst. Sie können künftig finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt erhalten, um ihre Entscheidungen in die Praxis umzusetzen. Somit kann die EU künftig auf effiziente Weise ihrer gemeinsamen Pflicht zur Solidarität mit Nicht-EU-Ländern nachkommen und diese dabei unterstützen, mit der Vielzahl von Menschen, die vor Krieg und Verfolgung flüchten, fertig zu werden.”

Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu: „Der heutige Vorschlag ist ein bedeutender Schritt bei unseren Bemühungen, schutzbedürftigen Menschen legale und sichere Wege in die EU und Schutz anzubieten. Er ist ein wesentliches Element des größeren Ziels, dafür zu sorgen, dass Schutzbedürftige Schutz erhalten, die Anreize für irreguläre Migration zu verringern und Migranten vor Ausbeutung durch Schleusernetze und vor gefährlichen Reisen nach Europa zu schützen. Durch die Schaffung eines dauerhaften Rahmens mit einheitlichen Verfahren können wir schnellere Verfahren gewährleisten, was uns wiederum ermöglicht, schrittweise unsere gemeinsamen Neuansiedlungszusagen zu erhöhen. In ihrem Bemühen, irreguläre Migrationswege zu schließen, schafft die EU auf diese Weise echte legale Migrationskanäle.”

Durch den heute vorgelegten Vorschlag soll ein dauerhafter Rahmen mit einem einheitlichen Verfahren für die Neuansiedlung innerhalb der EU geschaffen werden. Wie viele Menschen alljährlich neu angesiedelt werden, entscheiden weiterhin die Mitgliedstaaten selbst, aber durch die Koordinierung der nationalen Anstrengungen und durch ein gemeinsames Vorgehen wird die EU als Ganzes mehr bewirken können. Der künftige Neuansiedlungsrahmen soll durch jährliche EU-Neuansiedlungspläne umgesetzt werden, die vom Rat auf Vorschlag der Kommission angenommen und durch gezielte, von der Kommission angenommene EU-Neuansiedlungsprogramme in die Praxis umgesetzt werden. In den jährlichen EU-Neuansiedlungsplänen sollen die allgemeinen geografischen Prioritäten, auf deren Grundlage die Neuansiedlungen erfolgen sollen, sowie die Gesamtzahl der im folgenden Jahr im jährlichen Neuansiedlungsplan auf Basis der Mitwirkung und der Beiträge der Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Länder neu anzusiedelnden Personen festgelegt werden.

Im EU-Neuansiedlungsrahmen sollen ferner die Kriterien festgelegt werden, die bei der Bestimmung der Gebiete oder Drittstaaten, aus denen die Neuansiedlung erfolgen soll, berücksichtigt werden sollen, unter anderem die Zahl der Personen, die internationalen Schutz benötigen, in bestimmten Drittstaaten, die allgemeinen Beziehungen der EU zu Drittstaaten sowie deren wirksame Zusammenarbeit im Bereich Asyl und Migration einschließlich der Weiterentwicklung ihres Asylsystems und der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der irregulären Migration sowie in den Bereichen Rückübernahme, Rückkehr und Rückführung.

Mit dem neuen EU-Neuansiedlungsrahmen werden zudem gemeinsame Standardverfahren für die Auswahl und Behandlung von Neuansiedlungskandidaten festgelegt. Der Neuansiedlungsrahmen enthält auch die gemeinsamen Zulassungskriterien für die Neuansiedlung in der EU im Rahmen der gezielten Neuansiedlungsprogramme der EU, die einheitlich festgelegten möglichen Gründe für den Ausschluss von Kandidaten und das Neuansiedlungsverfahren (ordentliches Verfahren oder Eilverfahren), das angewandt werden könnte.

Zur Unterstützung der Neuansiedlungsbemühungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der gezielten EU-Programme stellt die Kommission für jede neu angesiedelte Person 10 000 EUR aus dem EU-Haushalt zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) zugewiesen. Neuansiedlungen, die nicht durch den Neuansiedlungsrahmen der Union abgedeckt sind, werden nicht aus dem Unionshaushalt finanziert.

Gemäß den Protokollen zu den Verträgen können sich das Vereinigte Königreich und Irland an der Umsetzung der vorgeschlagenen Verordnung beteiligen, falls sie dies wünschen. Dänemark beteiligt sich nicht an der Annahme dieser Verordnung und ist weder durch sie gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet.

Hintergrund

Am 13. Mai 2015 schlug die Europäische Kommission mit der Europäischen Migrationsagenda eine umfassende Strategie vor. Diese Agenda bildet die Grundlage für die fortlaufende Arbeit der Kommission zur Bewältigung der unmittelbaren und langfristigen Herausforderungen einer wirksamen und umfassenden Steuerung der Migrationsströme. Ferner wurde in der Migrationsagenda dargelegt, warum ein gemeinsames Vorgehen erforderlich ist, um schutzbedürftigen Vertriebenen Schutz durch Neuansiedlung zu gewähren.

Am 8. Juni 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Empfehlung für eine europäische Neuansiedlungsregelung. In den anschließenden Schlussfolgerungen der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Juli 2015 wurde beschlossen, durch multilaterale und nationale Regelungen 22 504 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, neu anzusiedeln.

Am 15. Dezember 2015 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung für eine Regelung betreffend die Türkei über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen. Gemäß der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 wird eine Regelung über die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen in Kraft treten, sobald die irregulären Grenzübertritte zwischen der Türkei und der EU enden oder zumindest ihre Zahl erheblich und nachhaltig zurückgegangen ist.

Am 6. April 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung, mit der eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die Einrichtung eines strukturierten Systems für die Neuansiedlung angestoßen wurden, mit dem die Politik der Union im Bereich der Neuansiedlung ausgestaltet wird und das einen gemeinsamen Ansatz für sichere und legale Wege in die EU für Personen, die internationalen Schutz benötigen, bietet.

Im Anschluss an diese Mitteilung legte die Kommission am 4. Mai 2016 ein erstes Reformpaket vor. Dieses Paket enthielt Vorschläge für die Schaffung eines nachhaltigen und gerechten Dublin-Systems, für eine Stärkung des Eurodac-Systems und für die Schaffung einer echten Asylagentur der Europäischen Union.

Die Kommission erstattet regelmäßig über die bei den Neuansiedlungen erzielten Fortschritte Bericht. Der erste Bericht über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen wurde am 16. März angenommen. Der zweite, der dritte und der vierte Bericht wurden am 12. April, 18. Mai und 15. Juni angenommen. Der fünfte Bericht über die Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen wurde heute angenommen.

Weitere Informationen

Häufig gestellte Fragen: Schaffung eines EU-Neuansiedlungsrahmens:

Verordnung über die Schaffung eines Neuansiedlungsrahmens der Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates

Pressemitteilung: Vollendung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: eine effiziente, faire und humane Asylpolitik

Häufig gestellte Fragen: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

FACTSHEET – Asylverfahren: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

FACTSHEET – Qualifikation: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

FACTSHEET – Aufnahmebedingungen: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

FACTSHEET – Das Gemeinsame Europäische Asylsystem

Pressemitteilung: Umsiedlung und Neuansiedlung: Positiver Trend setzt sich fort, aber mehr Anstrengungen benötigt

Pressemitteilung: Kommission stellt neuen Migrationspartnerschaftsrahmen vor: Zusammenarbeit mit Drittländern verstärken, um Migration besser zu steuern

Pressemitteilung: Eine faire und nachhaltige gemeinsame Asylpolitik verwirklichen

Pressemitteilung: Erneuerung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und Schaffung sicherer und legaler Wege nach Europa: EU-Kommission stellt Reformoptionen vor

Schlussfolgerungen des Rates zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die internationalen Schutz benötigen

Pressemitteilung: Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus humanitären Gründen

Empfehlung der Kommission für eine Regelung über die freiwillige humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus der Türkei

Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom 22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland

IP/16/2434

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Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail