Seite 187: Ueber 73 Jahre Luege und Betrug ! – DAS SOLLTET IHR UNBEDINGT WISSEN, BEVOR IHR IN DEN (UNTERGRUND-) KAMPF GEHT: …EUROGENDFORCE, SCHIESSBEFEHL, TODESSTRAFE, EU – NWO – KOMUNISTEN – ZIONISTENDIKTATUR, WILLKUER UND CO. …!!!

SCHACHTSCHNEIDER zur Todesstrafe und Ausnahmerecht in der EU !!!!!!

 

Quelle, Rechteinhaber, LINK und Autor:

VON LANGER HAND VORBEREITET: EU BESCHLOSS DIE TODESSTRAFE BEI AUFRUHR DER BEVÖLKERUNG GEGEN DIE IHNEN AUFGENÖTIGTE ISLAMISIERUNG !!!!!!

Ich war ja noch der Quelle schuldig wegen der Todesstrafe in der frankistischen, kabbalistischen, zionistischen EU. Leider hat die “ MerKill‘ Gesinnungs – Diktatur die Seite “ http://www.prosinnvollefreiheit.de “ abgeschaltet, aber folgenden Text kopiere ich hier rein :

“ So ist auch in der EU die Todesstrafe für Putschisten und Aufständische möglich! Es darf im Krisenfall sogar auf Demonstranten scharf geschossen werden.

EU: Tötungen sind erlaubt

Sie glauben das nicht? Dann lesen Sie bitte das höchst offiziell im Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 v. 14.12.2007) nach:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF

Die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe sind dort unmissverständlich.

Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben (Hervorhebungen durch mich):

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“

In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) ist außerdem zu lesen:

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“

So schön ist die EU, die ja ach so viel Wert auf “ Rechtsstaarlichkeit und Demokratie “ legt…… Ironie off.

(AUS EINEM KOMMENTAR VON carpe diem, ZUM ARTIKEL: https://michael-mannheimer.net/2018/04/15/die-kriegerklaerung-der-globalisierer-an-die-freien-voelker-der-welt/)


NACHWORT VON MICHAEL MANNHEIMER

Selbstverständlich hat die EU-Kommission diese Todesstrafe eingeführt, weil sie berechtigterweise mit massivem Widerstand der europäischen Bevölkerungen, die sie der völligen Islamisierung und damit einhergehend des Genozids preisgegeben hat, vorsorglich und langfristig mit gesetzlichen, aber illegtimen Mitteln begegnen will.

Mit anderen Worten:

Die EU-Kommission, eine Handvoll größenwahnsinnig-satanistischer Männer und Frauen, von niemandem gewählt, will ihre genozidale Politik der NWO mit militärischen Mitteln einschließlich Massenerschießungen von Aufständischen absichern.

Damit ist die EU nicht länger der Hort der humanitären Verdammnis der Todesstrafe, was sie bisher war. Von Europa ging die Forderung in alle Welt, die Todesstrafe abzuschaffen. EU-Anwärter, die die Todesstrafe noch hatten, mussten diese gesetzlich abschaffen, um überhaupt in EU-Beitritssvertreung eintreten zu können.

Beispiel ist die Türkei. Es schaffte unter Zwang der EU die Todesstrafe ab, der ansonsten Abdullah Öcalan, der Führer der unter anderem in den USA, in den Staaten der EU und der Türkei als Terrororganisation eingestuften PKK längst unterzogen worden wäre.

Mit anderen Worten: Die politischen Hochverräter an der Spitze der EU, der EU-Kommission, haben ihre eigenen heeren humanitären Grundsätze verraten – um ihre eigenen Völker zu ermorden

Die EU hat sich für den Fall des Widerstands in exakt der Weise absichert, wie es der Entwickler der New Word Order, der US-Stratege Thomas Barnett, forderte: „Tötet alle, die gegen die NWO sind !!!!!!

Dass die Todesstrafe unmittelbar mit der NWO zu tun hat, können nur intellektuelle Dünnbrettbohrer oder jene, die diesen satanischen Plan selbst unterstützen,  bestreiten.

Dass es die Todesstrafe überhaupt gibt, wissen dank der systemischen Totschweigens der Mehrzahl der europäischen Systemmedien (allesamt in sozialistischer Hand) die wenigsten Europäer.

Sollte Merkel je einen Schießbefehl gegen deutsche Widerständler erteilen, wird sie diesen Befehl nicht lange überleben. Es ist mehr als denkbar, dass sie von ihren eigen Offizieren oder sogar Leibwächtern gerichtet werden wir. Beispiel ist Indira Gandhi – die von ihren eigenen Leibwächtern erschossen wurde.

Es gibt nur ein Antwort auf dieses unmenschliche Gesetz: Die Europäer müssen sich bewaffnen.

Ob legal oder illegal. Denn sie sind dazu erstens durch das Naturrecht auf Selbstbestimmung und des Widerstands gegen die ihnen aufgenötigte Abschaffung (Genozid) berechtigt –  und die Deutschen müssen sich überhaupt keine Sorgen machen:

De jure haben sie sogar die Pflicht, sich zu bewaffnen: Denn Artikel 20 Abs4 GG, der legendäre Widerstandsparagraf des Grundgesetzes, fordert alle Deutschen auf, sich im Falle der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aktiv mit allen Mitteln dagegen zu wehren.

Alle Mittel bedeutet: Auch die Tötung derer, die ihre Tötung veranlassen. Sie bedeutet auch, sich in paramilitärischen Organisationen oder in Guerillakämpfen gegen diejenigen zu wehren und diese zu vernichten, die ihre Vernichtung als Volk beschlossen haben.

Dass viele dieser Widerstandskämpfer fallen werden, muss nicht eigens betont werden. Dass viele erschossen werden, ebenfalls nicht. Dass ebenfalls viele trotz dieses Widerstands-Artikels im Gefängnis landen, wird ebenfalls eintreten. Die EU kann 1000, vielleicht 10.000 Europäer töten. Doch sie klann unmöglich 550 Mio Europöer erschießen lassen.

Eines dürfen sich die Widertständler aber gewiss sein:

Nach Besiegung der neo-bolschewistischen Pest werden sämtliche Urteile, Gefängnisstrafen und Todesstrafen aufgehoben und für illegal erklärt werden – und die ehemals Bestraften werden somit komplett und völlig rehabilitiert sein. Nur die Anstifter, Ausführer, Befehlshaber und Vollstrecker der Todesstrafen werden absolut sicher die letzen sein, die diese Todesstrafe dann am eigenen Leib zu spüren bekommen. Das gilt für besonders für jene Politiker, Richter, Staatsanwälte und jene Offiziere, welche sich an diesen Erschießungen beteiligt haben sollten, freiwillig oder aber auch gezwungenermassen, das ist dann standrechtlich völlig egal !!!

Ein Volk, das für die Freiheit nicht kämpft und dabei sein Leben nicht einsetzt, wird in der Slaverei oder in seiner Vernichtung enden !!!!!!

Das die EU den Europäern ein solches Szenario überhaupt aufgebürdet, ist genug, alles zu tun, um sich aus den Greifarmen der Todeskrake EU noch friedlich zu lösen, so lange dies noch möglich ist.

Daher mein Rat an alle Visegrad-Staaten: Bereiten Sie den Austritt aus der EU vor. Diese ist die nachfol´ge-Organisation der stalinistischen UDSSR.

Und mein Rat an Staaten, die den Austritt aus der EU planen: Forcieren sie diesen Plan.

Tun sie alles, dass die EU ihre macht verlieren wird und in sich zusammenfällt. Am Ende wird die EU nach heutigem Stand der Dinge – wenn überhaupt, noch aus den drei Zentralstaaten Luxemburg, Frankreich und Deutschland bestehen. Sollte Le Pen die nächste Präsidentenwahl gewinnen, wird die EU noch aus Luxemburg und Deutschland bestehen – und damit de facto aufgehört haben zu existieren.

Es lebe die Freiheit !!!

Es lebe das Selbstbestimmungsrecht der Völker !!!

Nieder mit dem EU-Bolschewismus !!!!!!

Michael Mannheimer, 19.4.2018

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Aus: ZUERST, 27. Juni 2013

Todesstrafe und Ausnahmerecht:

Staatsrechtler Prof.Dr. Schachtschneider geht mit EU-Vertrag von Lissabon hart ins Gericht

Karlsruhe. Karl Albrecht Schachtschneider, emeritierter Professor an der Universität Nürnberg-Erlangen, sprach mit „Focus-Money“ über den EU-Vertrag von Lissabon, gegen den er vor dem Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht hat.

In seiner Klagschrift wies Professor Schachtschneider darauf hin, daß der EU-Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen ermögliche.

In den „Erläuterungen“ und deren  „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten werde darauf hingewiesen, daß entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und in anderen Ländern die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen, zulässig sei.

Schachtschneider erläutert hierzu, daß dafür nicht Artikel 2, Absatz 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, maßgeblich sei, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung aus der Menschenrechtskonvention von 1950 zu diesem Artikel.

Nach Artikel 6, Absatz 1, Unterabsatz 3 der EU-Verfassung in der Lissabonner Fassung würden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“ ausgelegt, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind.

Dies sei deshalb so umständlich formuliert, um diese Tatsache zu verschleiern.

Den Abgeordneten werde der schwerverständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt, um ihn, wie üblich, abzunicken. Auf die Frage, ob denn nun eindeutig das Töten von Menschen erlaubt sei, antwortete Professor Schachtschneider: „Ja, die Grundrechtecharta wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechtecharta verbindlich.“

Auch wenn die entsprechende Passage nur in den „Erläuterungen“ steht, so ist sie nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich.

Es gebe keinen Interpretationsspielraum. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bis jetzt zu dieser Frage noch nicht geäußert.

Eine besondere Gefahr sieht Professor Schachtschneider auch bei der Definition von „Krieg“ oder „Kriegsgefahr“.

Es sei beängstigend, daß ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluß bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf.

So könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration, wie beispielsweise die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. In solchen Fällen würde ausschließlich sie Exekutive über Leben und Tod entscheiden, denn eine gerichtliche Klärung dieser Frage ist aus Zeitgründen ausgeschlossen.

Die Todesstrafe wird es nach Schachtschneider auch in Deutschland geben, denn Europarecht bricht das Bundesrecht.

Daher ist jede Verordnung in allen ihren Teilen verbindlich und gilt sofort in jedem Mitgliedstaat. Sie muß nicht in das nationale Recht umgesetzt werden. Die Verordnung wird direkt zum Bestandteil der nationalen Rechtsordnung. Das bedeutet, das nationale Recht, das der Verordnung entgegensteht, wird wirkungslos. Andererseits muß einer solchen Verordnung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates zugestimmt werden, bevor sie verabschiedet werden kann.

Auf die Frage von „Focus-Money“, ob denn den Politikern bewußt sei, was sie da beschließen, meinte Professor Schachtschneider, zumindest denen der CDU/CSU Fraktion schon. Er habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung seiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müßten. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Professor Meyer, in Nizza versucht habe, die Regelungen zu verhindern.

Doch würden bereits die Regierungen mit Aufruhr rechnen, weil die Skepsis der Bevölkerung gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU immer größer wird.

Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärfe den Druck auf die Bevölkerung, auf die dann geschossen werden darf. Professor Schachtschneider ist der Ansicht, daß das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand berechtigt.

Von einer drohenden Diktatur in Europa möchte Professor Schachtschneider noch nicht sprechen, er bezeichnet es als „Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann“.

Eigentlich dürfte sich niemand besonders über diese Pläne der EU wundern. Geplant sind letztendlich die Vereinigten Staaten von Europa, ein riesiger Vielvölkerstaat, in dem verschiedene Nationen mit jeweils unterschiedlichen Interessen zwangsvereinigt werden sollen. Dazu soll nach sozialistischem Muster den „reichen“ Ländern genommen und an die „armen“ Länder umverteilt werden, hierzu wurde der Begriff „Transferunion“ geprägt.

Bisher wurden im Sozialismus noch nie die „Armen“ reich, sondern nur die „Reichen“ ebenfalls arm. Wie dereinst in Honeckers geheimer Waldsiedlung Wandlitz wird im fernen Brüssel nur die Herrscherklasse ein feudales Leben führen.

Dies alles funktioniert, wie schon die Geschichte gezeigt hat, nur mit Repression, Geheimdiensten und mit dem Damoklesschwert der Todesstrafe.

Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.

Quelle:
http://zuerst.de/2013/06/27/todesstrafe-und-ausnahmerecht-staatsrechtler-schachtschneider-geht-mit-eu-vertrag-von-lissabon-hart-ins-gericht/

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